Eine Kommentierung der 19. Sozialerhebung des Studentenwerks
Die 19. Sozialerhebung des Studentenwerks ist deshalb besonders interessant, da zum ersten Mal eine große Anzahl von Studierenden, die Studiengebühren bezahlen müssen, befragt wurden. Des Weiteren konnten, ebenfalls zum ersten Mal, die Auswirkungen des Bachelors untersucht werden, da es hier nun eine ausreichende Anzahl von Studierenden gibt. Grund genug, diese beiden Punkte mal unter die Lupe zu nehmen. Ergänzt werden diese Aspekte durch eine Betrachtung der Zahlen und der daraus resultierenden Diskurse bezüglich der sozialen Selektion durch die Hochschule. Letzteres wird oft unter dem Titel „Chancengleichheit und Aufstiegsmöglichkeiten“1 im Bildungssektor diskutiert.
In den Studierendenprotesten des letzten Wintersemesters wurde sehr häufig die zu hohe Arbeitsbelastung im Bachelor thematisiert. Durch die 19. Sozialerhebung fühlen sich nun die Befürworter des neuen Studiengangs bestätigt, da „Bachelor-Studierende mit dieser zeitlichen Belastung (43 Stunden/Woche, Anm.: K.K.) im Mittelfeld, hinter den alten Studiengängen, die mit dem Staatsexam oder dem Diplom abschließen“2 liegen würden. Auch die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Margret Wintermantel, zieht eine positive Bilanz aus der Studie, da „die pauschale Klage über einen übergroßen Lernaufwand (…) durch die Sozialerhebung nicht gestützt“ werde.3
Wenn man sich die Studie mal genauer anschaut, wird schnell deutlich, dass hier die Informationen heraus gefiltert wurden, die den Bachelor schön reden sollen. In der Grafik, auf die sich die oben genannte Feststellung stützt, ist deutlich sichtbar, dass Staatsexamstudierende (wichtig: jedoch ohne Lehramt) die höchste Arbeitsbelastung haben.4 Dies ist jedoch gar kein alter Studiengang, der jetzt mit dem Bachelor verglichen werden kann, denn hiermit gemeint sind Personen, die Jura oder Medizin studieren. Nur das Lehramtsstaatsexam wurde in einen Bachelor/ Master umgewandelt, so dass diese Werte aus der Grafik verglichen werden können. Wird nun die reine Studienzeit verglichen, also Erwerbstätigkeit ausgenommen, belegen Bachelor/ Master, mit 37 Wochenstunden durchschnittlich, geschlossen die Spitzenpositionen.

So pauschal, um den Terminus von Frau Wintermantel zu benutzen, sind die Klagen der Studierenden auch gar nicht. Denn oftmals wurde die hohe Belastung durch Pflichtveranstaltungen1 beklagt. Aus der Grafik wird nämlich ebenfalls deutlich, dass sich die Anzahl der Lehrveranstaltungen in Bachelor/ Master um 4-6 Stunden pro Woche (!) erhöht hat. Es zeigt sich eine deutliche Verschiebung hin vom „Selbststudium“ zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen. Der Terminus Selbststudium ist allerdings ein bisschen irreführend, denn gemeint ist hiermit schließlich die verpflichtende Vorbereitung, z. B. auf Seminare oder auch das Lernen für Klausuren. Trotz allem kann der/ die Student_in hierbei, natürlich nur in einem gewissen Rahmen, entscheiden wie viel Zeit wann für Texte bzw. Übungsaufgaben investiert wird.
Auf einen potenziellen Fehler macht die Studie aufmerksam, jedoch wird ein anderer nicht beachtet. So wird auf der einen Seite bemerkt, dass die Studierenden des Diploms und Staatsexams (Lehramt) zumeist in höheren Semestern sind, wo die Anzahl der Arbeitsstunden geringer ist.2 Auf der anderen Seite wird jedoch nicht darauf hingewiesen, dass gerade die Personen mit vielen wöchentlichen Pflichtveranstaltungen, die sich also ihre Zeit nicht selbst einteilen können, aufgrund der hohen Belastung vielleicht gar nicht an der Studie teilgenommen haben. Hierbei handelt es sich nicht um ein statistisch lösbares Problem, sondern um einen systematischen Fehler, der genannt werden müsste. Dieser Aspekt ist außerdem noch sehr entscheidend bei einem anderen Ergebnis der Sozialerhebung. Es wurde hier festgestellt, dass „19% der Bachelor- Studierenden (…) die zeitliche Belastung während des Semesters als zu hoch“ einstufen würden.3 Meine These ist, dass dieser Wert aufgrund des, eben genannten, systematischen Fehlers zu niedrig ist.
Der zweite Aspekt, den ich anhand der Studie betrachten möchte, sind die Auswirkungen der Studiengebühren. Hierfür finden sich im Bericht des Studentenwerks einige Sätze, die sich anbieten, aus dem Kontext gerissen zu werden, um Studiengebühren zu rechtfertigen, oder gar, wie Frau Wintermantel, sie als großartige Errungenschaft zu feiern. Die Präsidentin der HRK schreibt nämlich, dass diese nämlich „nicht zu einer Veränderung des Sozialgefüges oder zu Wanderungsbewegungen in gebührenfreie Länder“ führen würden. Stattdessen seien die positiven Entwicklungen bei den Lernbedingungen zu loben, die die Studierenden an Hochschulen, durch die Verwendung der Gelder, spüren würden.4
Eigentlich hat sie mit dem ersten Punkt, laut Studie, sogar recht. Denn diejenigen, die durch Studiengebühren am meisten belastet werden, also Personen aus armen Familien, gehen aufgrund ihrer unsicheren Lage sowieso recht selten in eine andere Stadt. Somit „können (sie) gar nicht fliehen“. Insgesamt betrachtet zeigt die Sozialerhebung, dass Studiengebühren für Menschen aus niedriger sozialer Herkunft eine bedeutende Belastung und eine weitere „Hürde“ beim Universitätszugang darstellen.5 Dieser Aspekt ist auch schon eine Überleitung zum nächsten Punkt, nämlich die so genannte „Chancengleichheit“.
Hierbei geht es um die Frage, in weit die soziale Herkunft ausschlaggebend für den Besuch der Hochschule ist. Das Ergebnis der Studie besagt, dass von 100 Kinder aus akademischen Familien 71 studieren würden, bei nicht akademischen Kindern seien es 24. Im Jahr 2005 habe das Verhältnis noch 83 zu 23 und 2003 83 zu 26 betragen. Folglich ist der Resümee der Sozialerhebung zweiseitig. Auf der einen Seite sei die Bildungsbeteiligung von Akademiker_innen leicht zurückgegangen. Auf der anderen Seite ist, laut Studie, „die grundlegende soziale Selektion weiterhin erschreckend stabil“.6
Bei diesem Punkt, nämlich der Forderung nach „Chancengleichheit“, gibt es auch ungewohnte Einigkeit. Quer durch alle politische Lager wird diese Ungerechtigkeit als gravierendes Problem erkannt. So schreibt auch die Präsidentin der HRK, dass „die soziale Selektivität des Bildungssystems nach wie vor ein großes Problem darstellt“.7 Auch im Vorwort zur Sozialerhebung, welches von Annette Schavan und Rolf Dobischat unterschreiben ist, wird dieser Aspekt genannt und sogar ein Hinweis gegeben, warum es in diesem Punkt soviel Einigkeit gibt. Denn nur so „kann der erforderliche akademische Fachkräftebedarf für die Zukunft gesichert werden“.8
Natürlich ist die Aussage erstmal Begrüßenswert, dass die soziale Herkunft nicht ein Hindernis für bestimmte Dinge, die eine Person machen möchte, sein darf. Jedoch ist die Art und Weise, wie die Diskussion darüber geführt wird, äußerst problematisch. Die meisten Argumente sind nämlich, dass Deutschland es sich nicht leisten könne, Talente ungenutzt zu lassen oder dass auch nur die Besten an die Hochschule kommen sollen, eben unabhängig von ihrer Herkunft. Es soll nämlich ein fairer Konkurrenzkampf um die begehrten Plätze in der Gesellschaft, für die ja der Besuch der Universität eine Bedingung ist, stattfinden. Dies legitimiert einerseits Herrschaft von Menschen über andere Menschen und zeigt auch gleichzeitig noch auf, was die Universität in dieser Gesellschaft für eine Funktion hat. Der Bildungsbetrieb ist also nicht etwa ein Ort, an dem die Emanzipation des Individuums oder der Gesellschaft im Vordergrund steht, sondern vielmehr geht es darum, dass sich die jungen Menschen durch Bildung einen höheren Marktwert als die Konkurrenz zulegen und den Wirtschaftsstandort ihrer jeweiligen Nation voran bringen, in dem sie um die oberen Plätze in der gesellschaftlichen Hierachie konkurrieren.
Deshalb möchte ich der „Chancengleichheit“ eine Absage erteilen, da der Begriff schon eine Auslese beinhaltet9, und für eine Öffnung der Hochschule für alle Menschen plädieren, die sich Wissen oder Fähigkeiten aneignen möchten.